1. Was ist die rechtliche Grundlage für eine Zwangseinweisung?
Neben dem Maßregelvollzug nach dem Strafgesetzbuch gibt es zwei Wege, über die ein Mensch zwangseingewiesen werden kann. Der zivilrechtliche Weg führt über das Betreuungsrecht, geregelt in Paragraf 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), und dient zur Abwehr von Gefahr für die Person selbst. Der öffentlich-rechtliche Weg führt über die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) beziehungsweise Unterbringungsgesetze der Bundesländer und steht…
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beziehungsweise Unterbringungsgesetze der Bundesländer und steht offen, sobald ein psychisch kranker Mensch nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährdet. Die Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder geben dabei genau vor, wie die Unterbringung durchzuführen ist.
2. Wer kann eine Zwangseinweisung veranlassen?
Solange eine psychisch kranke Person niemand anderen akut gefährdet, kann sie nur nach dem Betreuungsrecht eingewiesen werden. In diesem Fall muss der gesetzliche Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin die Unterbringung beantragen und dafür eine Genehmigung beim zuständigen Amtsgericht einholen. Nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Bundesländer können beispielsweise auch Angehörige eine Zwangseinweisung anregen, die dann notärztlich geprüft und von der örtlichen Behörde, also etwa dem Ordnungsamt oder der Polizei veranlasst wird. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland.
3. Wie läuft eine Zwangseinweisung ab?
Sowohl bei der zivilrechtlichen als auch bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung muss ein Arzt oder eine Ärztin feststellen, dass die Person nicht einwilligungsfähig ist. Nur auf Basis dieses Gutachtens kann ein Gericht die Unterbringung genehmigen, die dann vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt wird, wobei der betroffenen Person ein Verfahrensbegleiter zur Seite gestellt wird. Ist Gefahr im Verzug, muss die richterliche Anordnung zur Unterbringung in einer festgelegten kurzen Zeit nachgereicht werden, die sich je nach Bundesland unterscheidet. Die Ärztinnen und Ärzte in den psychiatrischen Kliniken müssen darüber hinaus immer wieder neu bewerten, ob die Unterbringung noch gerechtfertigt ist.
4. Wie viele Menschen sind von Zwangseinweisungen betroffen?
Im Jahr 2016 wurden nach Angaben der DGPPN rund 56 000 Menschen nach dem Betreuungsrecht in Kliniken oder anderen geschlossenen Einrichtungen untergebracht. Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG gab es im Jahr 2015 rund 83 000, wobei in 95 Prozent der Fälle die Unterbringung genehmigt wurde. Die Zahl der Zwangseinweisungen schwankt je nach Bundesland: In Schleswig-Holstein werden beispielsweise viel mehr Menschen eingewiesen als in Brandenburg.
5. Ab wann braucht es eine gesetzliche Betreuung und wofür?
Eine gesetzliche Betreuerin oder ein gesetzlicher Betreuer kann durch ein Gericht bestellt werden, wenn eine Person aufgrund ihrer psychischen Erkrankung bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst zu regeln vermag. Das kann auch im Zuge einer Zwangseinweisung stattfinden. Die betreuende Person wird zum gesetzlichen Vertreter. Legt das Gericht bei der Bestellung keinen Termin fest, muss spätestens nach sieben Jahren entschieden werden, ob eine Verlängerung der Betreuung nötig ist.
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