Im Fokus: Assistierter Suizid

Es soll ein neues Gesetz zur Sterbehilfe geben. Eine Psychiaterin warnt davor, mit der Legalisierung zu unkritisch umzugehen.

Richter in roten Roben im Bundesverfassungsgericht bei einem Urteil zu dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2020, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben geben soll. © picture alliance/dpa | Uli Deck

Frau Lewitzka, das Bundesverfassungsgericht hat vor drei Jahren geurteilt, dass Menschen in Deutschland der Zugang zu Suizidbeihilfe nicht verwehrt werden darf. 2022 wurden im Bundestag Gesetzentwürfe für eine Legalisierung diskutiert. Gleichzeitig drängen Sie auf ein Gesetz, das dabei helfen soll, Selbsttötung zu verhindern. Warum?

In Deutschland gibt es noch kein Gesetz dazu. Mehr als 9000 Menschen sterben jedes Jahr durch einen Suizid, genauso viele wie durch HIV, Verkehrsunfälle und Drogen zusammen.…

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jedes Jahr durch einen Suizid, genauso viele wie durch HIV, Verkehrsunfälle und Drogen zusammen. Trotzdem war Suizidprävention bisher ein Randthema – bis durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Diskussion um die ­Suizidassistenz aufgekommen ist.

Dass die Suizidprävention bislang unbeachtet blieb, liegt unter anderem auch daran, dass noch viele Mythen in der Gesellschaft existieren, wie etwa dass man über Gedanken an Selbsttötung mit Betroffenen nicht reden darf, sonst nähmen sie sich das Leben. Oder dass es keinen Sinn ergibt, Gebäude ausreichend zu sichern; die Menschen töteten sich dann an anderer Stelle. Das ist alles Quatsch und mit Studien gut zu widerlegen.

Haben Sie da ein Beispiel?

Die Golden Gate Bridge in den USA ist ein Hotspot für Suizide. Über tausend Menschen haben sich dort schon das Leben genommen. In einer älteren Studie von 1978 wurden mehr als 500 Männer und Frauen, die sich dort selbst töten wollten und gerettet wurden, über 26 Jahre begleitet. 95 Prozent haben sich weder an demselben Tag noch später auf andere Weise das Leben genommen.

Menschen, denen im Rahmen einer sui­zidalen Krise die gewählte Methode nicht zur Verfügung steht, versuchen es also in der Zeit darauf nicht mit anderen Mitteln. Deshalb ist gerade die sogenannte Methodenrestriktion eine der wirksamsten Präventionsmaßnahmen, das meint: Bauwerke zu sichern – wie Hochhäuser oder Brücken –, aber auch die Packungsgrößen von Medikamenten zu begrenzen und Waffengesetze restriktiv zu halten.

Und was hat das mit der aktuellen Debatte um die Suizidassistenz zu tun?

Mit der Legalisierung von Suizidassistenz stellen wir den Menschen in psychischen Krisen von Gesetzes wegen eine Methode für die Selbsttötung zur Verfügung. Wir erhöhen dadurch das Risiko, dass sich jemand das Leben nimmt, deutlich. Also brauchen wir eine stärkere Prävention, etwa durch spezialisierte kostenfreie 24-Stunden-Hilfsangebote, die Sicherung von Bauwerken oder auch mehr Fort- und Weiterbildung von Gesundheitspersonal.

Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass die Entscheidung einer Person, sich bei der Selbsttötung assistieren zu lassen, wohlerwogen, nachhaltig und freiverantwortlich getroffen sein muss. Ist denn das überhaupt möglich, ein freiverantwortlicher Suizid?

Diese Menschen sind mir noch nicht begegnet. Zumindest habe ich im Alltag nichts mit ihnen zu tun. Ich komme vielmehr mit Menschen in Kontakt, die an einer psychischen Erkrankung leiden. Palliativmediziner wiederum haben eher mit Personen zu tun, die eine schwere körperliche Erkrankung haben. In Beratungsstellen treffen wir wiederum auf Männer und Frauen, die in einer schweren Lebenskrise stecken, weil sie gerade den Partner oder die Partnerin verloren haben, der Job gekündigt wurde oder Ähnliches. Die meisten der Psychiaterinnen und Psychiater würden sicherlich bestätigen, dass zumindest in diesen Fällen die Freiheit der Entscheidung doch eingeschränkt ist.

Wenn Sie mal in sich gehen und über­legen, wann Sie eine schwere Situation in Ihrem Leben gemeistert haben: Wie sehr war Ihr Denken in diesem Moment von dieser Belastung geprägt, von dem Schmerz, von der Trauer, von der Verzweiflung?

Ist die Debatte um die Suizidassistenz deshalb auch ein Thema für Psychiater und Psychiaterinnen? Denn erst einmal denken viele dabei vermutlich eher an Menschen mit Krebs oder anderen schweren körperlichen Erkrankungen.

Die Suizidassistenz beschreibt ein Prozedere, wie Personen, die sich mit der Hilfe Dritter das Leben nehmen wollen, das unter ganz bestimmten Vorgaben auch tun dürfen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass die Mehrheit, die in Deutschland durch eigene Hand stirbt, Menschen mit psychischen Erkrankungen sind. Eine Studie schätzt, dass bis zu 90 Prozent jener, die durch Selbsttötung sterben, zu diesem Zeitpunkt psychisch erkrankt waren.

Explizit für jene soll der assistierte Sui­zid aber künftig auch möglich sein. Im Ausland gab es bereits solche Fälle.

Ja, die Veröffentlichungen dazu kenne ich. Neuere Untersuchungen aus Belgien zeigen eine deutliche Zunahme von assistierten Suiziden aufgrund von Erkrankungen wie der Depression oder manisch-depressiven Störungen. Da geht die Kurve steil nach oben. Aber auch die Rate von Menschen mit Demenz verzeichnet einen Anstieg. Das Gleiche passiert in den anderen Ländern, in denen es bereits seit langer Zeit legal ist, Suizidhilfe anzubieten. Menschen, die im Grunde genommen behandelbare Erkrankungen haben, gehen den Weg zu sterben.

Auch persönlich ist mir ein solcher Fall bekannt: Schon vor relativ langer Zeit, als wir diese Diskussion hier in Deutschland noch nicht hatten, ist eine junge Frau mit einer bipolaren Störung, die ich bei uns in der Klinik mitbetreut habe, in die Schweiz gegangen und hat sich dort das Leben nehmen lassen. Das ist besonders tragisch, weil diese junge Frau unserer Einschätzung zufolge trotz der Erkrankung ein gutes Leben hätte führen können.

Ist dieses Beispiel nicht auch ein Zeichen dafür, dass die Behandlung hierzulande nicht ausreichend war?

Ja, das kann man so werten. Die Frau war zu dem besagten Zeitpunkt nicht in unserer Klinik in Behandlung. Es kann durchaus sein, dass sie eine akute Phase ihrer Erkrankung erlebt hat, dann eben nicht adäquat versorgt wurde und in diesem Erleben von Hoffnungslosigkeit ins Ausland gegangen ist. Aber das weiß ich nicht wirklich, das ist spekulativ. Fakt ist, dass ich fest daran glaube, dass ein Teil der Menschen, die sich auch in Deutschland das Leben nehmen, das aus dem Gefühl heraus tun, dass die Versorgung nicht gut genug beziehungsweise nicht ausreichend verfügbar ist, und dass sie viel­leicht gar nicht wissen, was therapeutisch alles möglich ist.

Gleichzeitig können auch psychische Erkrankungen unheilbar sein und sogar ein tödliches Ende nehmen, wie etwa bei schweren Essstörungen, einer anhaltenden Depression oder Demenz. Sollten diese Menschen nicht auch die Möglichkeit haben wie jemand mit einer schweren Krebserkrankung, einen anderen Weg heraus zu finden?

Genau das sagt das Bundesverfassungsgericht. Wir Akteurinnen und Akteure rund um die Suizidprävention akzeptieren das auch. Der Mensch darf sich das Leben nehmen und – wie durch das Urteil noch mal bekräftigt wurde – auch Dritte dabei um Hilfe bitten. Aber: Ich wünsche denjenigen, dass sie vorher wirklich alles, was an Hilfe möglich ist, erhalten haben und alles versuchen können, um nicht diesen Weg zu beschreiten.

Ich wünsche mir, dass die Männer und Frauen – sollten sie während ihrer Behandlung tatsächlich erleben, dass bestimmte Dinge doch nicht helfen oder gar nicht mehr helfen können – in einem begleiteten Prozess überlegen, ob sie sich das Leben nehmen lassen. Der Weg der Suizidassistenz sollte nicht der logische sein. Der logische und der menschlich-ethische ist aus meiner Sicht doch der, dafür zu sorgen, dass diese Personen gut begleitet sind und dass sie gut und in Würde sterben können und gar keine Suizid­assistenz brauchen. Warum sollte sich zum Beispiel jemand mit Demenz das Leben nehmen lassen, wenn er das Zutrauen hätte, dass er gut versorgt wird?

Sie befürchten, dass die Gesellschaft zu viel Druck ausüben könnte?

Der Druck in der Gesellschaft wird größer. Von mir wird erwartet, dass ich den anderen nicht zur Last falle oder dass ich mit meiner Erkrankung und Störung nicht auch noch Kosten verursache. Ich befürchte insbesondere, dass der Druck auf alte Menschen massiv ansteigen wird. Sie sehen unseren Umgang mit dem Älterwerden, die Diskriminierung. Gleichzeitig erleben sie, wie schwierig die Situation in Altenpflegeheimen ist, etwa der Personalmangel, und wie die Pflegekräfte in diesen Jobs leiden.

Was macht das mit den älteren Menschen? Vielleicht kommen sie dann eher zu der Einschätzung: Ich habe mein Leben gelebt, bin hier jetzt allein und habe auch noch körperliche Einschränkungen. Dann nehme ich mir doch lieber das Leben mithilfe von anderen.

Sie sprachen vorhin davon, dass die Zahl der Selbsttötungen ansteigen werde, wenn die Suizidassistenz legal wird.

Ja, das bezeugen Studien in Ländern, in denen der assistierte Suizid schon legalisiert wurde. In mehreren europäischen Ländern geht zum Beispiel durch die Assistenz die Suizidrate bei Frauen des mittleren Lebensalters, die sich erfahrungsgemäß sonst nicht das Leben genommen haben, nach oben. Hier wird also Menschen in der Lebensmitte der Zugang zu einem Suizid erleichtert.

Es handelt sich auch nicht um eine stetige Größe, also um eine bestimmte Menge der Bevölkerung, die sich assistiert das Leben nimmt. Nein, es werden immer mehr. Wir beobachten sogar ei­ne Art Werther-Effekt.

Wie sieht der aus?

Wenn in der Zeitung über einen Menschen, der Suizidassistenz in Anspruch genommen hat, sehr nachvollziehbar und einfühlsam berichtet wird, nehmen danach die Anfragen bei den Sterbehilfevereinen schlagartig zu.

Nun gibt es verschiedene Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid, die im Bundestag noch dieses Jahr zur Abstimmung kommen sollen. Wie beurteilen Sie diese?

Jeder Entwurf behauptet für sich, dass er vulnerable Menschen davor schütze, einen Suizid durchzuführen. Aus unserer Sicht stellt der Gesetzentwurf unter Leitung der Medizinerin Kirsten Kappert-Gonther von Bündnis 90/Die Grünen den stärksten Schutz dar. Der Entwurf sieht vor, den assistierten Sui­zid unter Strafrecht zu stellen. Die Gegenvorschläge, die vielleicht zu einer Fassung verschmolzen werden, sind wiederum sehr liberal.

Das Thema ist insgesamt aber so komplex und wir haben es mit so unterschiedlichen Menschen zu tun, dass es praktisch unmöglich ist, alle Facetten in irgendeine Form von Gesetz zu gießen. Was am Ende herauskommt, wird ein Kompromiss sein. Dieser muss dennoch ausreichend zwischen den Lebenslagen und Bedürfnissen der Menschen unterscheiden können. Es ist etwas anderes, ob ich jemanden in einer palliativen Situation mit einer Lebenserwartung von drei Wochen vor mir habe oder jemanden mit einer ersten depressiven Episode und einer suizidalen Zuspitzung.

Sie befürworten auch, dass alle, die Sui­zidbeihilfe in Anspruch nehmen möchte, sich vorher beraten lassen müssen. Was soll eine solche Beratung beinhalten?

Es geht vor allem darum, zu klären, ob jemand autonom und freiverantwortlich handelt und denkt. Das kann in Gesprächen mit einem Psychiater, einer Psychiaterin sein. Diese erfragen: Was sind die Motive der Person, einen assistierten Suizid anzustreben? Ist sie körperlich krank oder liegt eine psychische Erkrankung vor?

Die Beratung, die wir hingegen mit Menschen in suizidalen Krisen machen, basiert darauf, eine Beziehung aufzubauen. Ich begleite den Menschen und ich versuche, Hoffnung zu vermitteln und zu schauen: Gibt es nicht doch etwas, was ihn im Leben hält und wofür es sich lohnt weiterzuleben?

Gehört das dann nicht auch in die Beratung zur Suizidassistenz?

Natürlich. Da sollten wir hinschauen: Was braucht jemand, damit er keine Angst vor dem natürlichen Sterben hat? Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für ihn oder sie noch? Was hat diejenige vielleicht auch für Vorstellungen darüber, was passieren wird, wenn die Erkrankung fortbesteht oder voranschreitet? Die meisten Menschen wissen nicht gut Bescheid darüber, was beim Sterben passiert und was der Tod bedeutet. Der Person sollte einfühlsam erklärt werden, was heute medizinisch möglich ist.

Am liebsten wäre mir, jede und jeder würde mal in eine Palliativstation gehen und sich anschauen, was dort passiert. Ich glaube, die meisten Menschen haben immer noch total krude Vorstellungen, verbinden damit, an Schläuchen am Leben gehalten zu werden und dass alles ganz schlimm ist. Wenn man mal in so einer Einrichtung war oder in einem Hospiz, dann erfährt man, dass das Sterben dort doch irgendwie „gut“ möglich ist.

In Ihrer Forderung nach Suizidprävention werden ausdrücklich auch die Hinterbliebenen genannt. Warum?

Jemanden durch einen Suizid zu verlieren ist eines der schwerwiegendsten Lebensereignisse, auch weil es bei diesem Tod besonders viel um Gefühle von Schuld und Scham geht. Die Angehörigen fragen sich: Habe ich nicht doch irgendetwas übersehen? Hätte ich etwas anders machen müssen? Die Hinterbliebenen haben oftmals selbst ein erhöhtes Suizidrisiko. Trotzdem werden sie nicht groß versorgt, weil sie nicht per se krank sind.

Erwarten Sie diese Reaktionen bei Hinterbliebenen auch nach einem assistierten Suizid?

Eine aktuelle Erhebung aus Berlin ergab, dass bei Hinterbliebenen nach einer Suizidassistenz eine Traumatisierung stattfinden kann, selbst wenn die Assistenz im Einvernehmen geschehen ist. Aber der Bereich ist noch wenig erforscht. Ich vermute dennoch, dass dieser Weg in Familien mehr Probleme, Konflikte und Schwierigkeiten hinterlässt, als wir momentan wissen. Auch wissen wir nicht, wie es sich auf das Personal in medizinischen oder versorgenden Einrichtungen auswirkt, wenn dort ein assistierter Suizid durchgeführt wird.

Inwiefern wird die aktuelle Debatte den Umgang mit Suizidalität verändern?

Ich befürchte, dass durch die Legalisierung von Suizidassistenz Selbsttötung als normal und gesellschaftlich akzeptierter Akt bestehen bleibt. Was mir daher wirklich am Herzen liegt, ist, den politischen Entscheidungsträgern nahezubringen, dass wir nicht nur die Assistenz regeln, sondern die Prävention verankern müssen – um die Vulnerablen zu schützen. Ich habe die Befürchtung, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Suizidassistenz für die Politiker dieses Thema erledigt ist und die Schutzmaßnahmen unter den Tisch fallen. Da würde ich fast verzweifeln an dieser Welt, wenn es uns nicht gelingt, im Zuge der Legalisierung von Suizidbeihilfe auch dafür zu sorgen, dass ein Gesetz zur Suizidprävention verabschiedet wird.

Brauchen Sie Hilfe? Kreisen Ihre Gedanken um Suizid? Sprechen Sie mit jemandem darüber: Die Telefonseelsorge bietet eine anonyme Beratung, telefonisch, online oder persönlich. Sie erreichen sie unter den kostenlosen Telefonnummern 0800/1110111 und 0800/1110222 sowie online unter telefonseelsorge.de

Die Debatte um den assistierten Suizid

Das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Darin wurde die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ als Straftat festgehalten. Das Gericht urteilte, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Das schließe auch ein, dafür die angebotene Hilfe anderer in Anspruch nehmen zu können.

Der Bundestag. Im Juni 2022 wurden im Bundestag drei Gesetzentwürfe debattiert, die von fraktionsübergreifenden Gruppen erstellt wurden. Alle sehen vor, dass Sterbewillige Hilfe zum Suizid in Anspruch nehmen können. Sie variieren aber beispielsweise darin, in welchem Umfang jemand vorab eine Beratung durchlaufen muss.

Das neue Gesetz. Im November 2022 fand eine Anhörung von Expertinnen und Experten aus Recht und Medizin statt. Die Abstimmung im Bundestag über ein neues Gesetz zur Suizidassistenz wird für die erste Hälfte 2023 erwartet.

Ute Lewitzka ist Psychiaterin und Psychotherapeutin. Sie lehrt und forscht an der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Dresden. Sie ist Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Dieser Artikel befindet sich in der Ausgabe: Psychologie Heute 4/2023: Schüchtern glücklich sein